Die Gebühren orientieren sich in der Regel am Gegenstandswert und werden gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Durch Nichtzahlung des Schuldners hat der Gläubiger einen Mehraufwand, die offene Forderung beizutreiben und ausstehende Gelder ggf. anderweitig zu beschaffen. Dem Gläubiger entsteht deshalb ein Schaden (Verzugsschaden). Typische Schadenspositionen sind bspw. Portokosten für Mahnschreiben, die Kosten des beauftragten Inkassobüros, Gerichtskosten für den Mahnbescheid und Verzugszinsen.
Die Kosten, die dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen, werden vom Inkassodienstleister beim Schuldner beigetrieben und direkt mit geltend gemacht. Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch: §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Der Anspruch auf die Zinsen ergibt sich aus § 288 BGB. Verbraucher zahlen Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, Unternehmerbin Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 247, § 288 Abs. 1, 2 BGB).
Nach deutschem Recht (§§ 280, 286 BGB) gehören Inkassokosten zu den Verzugsschäden und können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Zahlt der Schuldner, trägt er die Kosten. Ist er nicht zahlungsfähig, können Restkosten wie bspw. gerichtliche Auslagen beim Gläubiger verbleiben. Wir beraten Sie vorab zu Ihren individuellen Kosten- und Erfolgschancen.
Unternehmen können Forderungen einfach digital übermitteln – per Schnittstelle (SFTP), Email, Fax oder unser Mandantenportal.
Sobald eine Rechnung fällig ist und sich der Schuldner in Verzug befindet – entweder durch eine Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung (§ 286 BGB). Als registrierter Inkassodienstleister nach § 10 RDG dürfen wir Forderungen im Namen und Auftrag des Gläubigers einziehen.
Im vorgerichtlichen Mahnverfahren erzielen wir häufig Zahlungen innerhalb weniger Tage oder Wochen. Kommt es zum gerichtlichen Mahnverfahren, kann der Prozess – abhängig von Gerichtslaufzeiten und Schuldnerreaktionen – mehrere Wochen bis Monate dauern. Faktoren wie Bonität, Forderungshöhe und Kontaktdatenqualität beeinflussen die Dauer.
Unser Online-Mandantenportal bietet Ihnen rund um die Uhr:
Ja. Unsere Inkasso-Reports enthalten Erfolgsquoten, Fallstatistiken, Zahlungsdauern und Ausfallraten. Wir liefern diese auf Wunsch monatlich, quartalsweise oder projektbezogen.
Geldforderungen verjähren in der Regel nach 3 Jahren (gerechnet ab Jahresende). Nach Ablauf kann der Schuldner die Zahlung verweigern. Die Verjährung kann z. B. durch Mahnbescheid oder Klage gehemmt werden. Titulierte Forderungen – z. B. durch Vollstreckungsbescheid – sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
Ein gerichtlicher Titel sichert Ihre Ansprüche langfristig (titulierte Forderungen sind 30 Jahre lang vollstreckbar) und ermöglicht Maßnahmen wie Kontenpfändung, Lohnpfändung oder Langzeitüberwachung.
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